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Karteikarten - Schuldrecht
Frage 8 von 84
Gläubigernähe (VSD)
- heute
- nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen zu ermitteln
- Wille der Vertragsparteien, zugunsten eines Dritten eine Schutzpflicht zu begründen
- (-) wenn ausdr. Haftungsausschluss vereinbart
- (+) wenn Perplexität zw. Haftungsausschluss und vertr. Recht, das Gutachten Drittem (Käufer) vorzulegen
- jedes vertragliche Einbeziehungsinteresse ist ausreichend


