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Karteikarten - Schuldrecht

Themengebiet: AGB

Frage 16 von 84

Wann werden AGB gegenüber Verbrauchern mit in den Vertrag einbezogen?

    1. Ausdrücklicher Hinweis
    2. Möglichkeit der Kenntnisnahme
      • Internet durch deutlichen Link
    3. Einverständnis mit Geltung
    4. Ausnahmen
      • beachte: § 305a BGB
      • § 305b BGB : Individualabrede verdrängt AGB
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