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Karteikarten - Schuldrecht
Frage 16 von 84
Wann werden AGB gegenüber Verbrauchern mit in den Vertrag einbezogen?
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- Ausdrücklicher Hinweis
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Möglichkeit der Kenntnisnahme
- Internet durch deutlichen Link
- Einverständnis mit Geltung
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Ausnahmen
- beachte: § 305a BGB
- § 305b BGB : Individualabrede verdrängt AGB


