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Karteikarten - Schuldrecht
Frage 23 von 84
Was regelt § 271a BGB und welches Recht setzt er um?
Der neue § 271a BGB (seit 13.06.2014) setzt per "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" die EU Richtlinie 2011/7/EU um. Geregelt sind insb.
- Vorher disponible Regelungen zur Fälligkeit / Verzug sind jetzt zwingend (max. 60 Tage nach Erhalt der Leistung / Rechnung)
- besondere (komplexe) Beweislastregeln (Abs. 1 S.3)
- Ausschluss von § 139 bei Verstoß (Abs. 4)


