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Karteikarten - Schuldrecht
Frage 15 von 84
Wann liegen AGB vor (4 Prüfungspunkte)?
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Vorliegen § 305 I S. 1 BGB
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vorformuliert
- Anscheinsbeweis, falls Klauseln nicht auf bestimmte Situation bezogen
- auch "vorformulieren" im Kopf genügt
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Vielzahl von Verträgen
- gegenüber Verbrauchern auch bei einmaliger Verwendung, § 310 III BGB Nr. 2
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einseitig gestellt
- gegenüber Verbrauchern gelten AGB als vom Unternehmer gestellt, § 310 III BGB Nr. 1
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Aushandeln: ernsthaft zur Disposiion stellen
- auch wenn begrifflich keine AGB vorliegen, sind die §§ 305 ff. BGB gem. § 306a BGB bei Umgehung anwendbar
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vorformuliert


