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Karteikarten - StPO
Frage 14 von 25
Gilt das auch für eMails / Facebook Nachrichten?
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E-Mails
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Versenden an den Server bei dem der Adressat registriert ist
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Eingriff in Art. 10 GG
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Speicherung auf dem Server des Empfänger - Providers
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RGL
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e.A.: RGL § 94 StPO reicht nicht, § 99 StPO erforderlich
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Arg.: mit Postbeschlagnahme in jeder Hinsicht vergleichbar
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BGH: Telekommunikation (-)
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RGL: § 94 ff. StPO
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Arg.: nur kurzzeitig, mit Speicherung unterbrochen
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BVerfG: Telkommunikation (+) aber trotzdem § 94 ff., Art. 10 GG
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RGL: § 94 ff. StPO reichen aus (leichte Vrrs.) wenn offen
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wenn verdeckte Maßnahme: § 100a StPO
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obwohl Eingriff in Art. 10 I GG (+), BVerfG
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Eingriff in Art. 10 GG
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Abruf der Nachricht durch den Empfänger
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Eingriff in Art. 10 GG
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Speicherung der Nachricht auf dem PC/Handy des Empfängers
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kein Eingriff in Art. 10 GG
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Facebook Nachrichten
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AG Reutlingen: Behandlung wie Emails, § 100a StPO nicht einschlägig
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Arg.: Telekommunikation abgeschlossen, bloße Archivfunktion
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con.: Keine Möglichkeit für User endgültig zu löschen
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