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Karteikarten - StPO
Frage 18 von 25
Welche wichtige Ausnahme gilt bei der Postbeschlagnahme?
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Richertvorbehalt, § 100 StPO
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bei Gefahr im Verzug → nur StA (nicht Polizei)
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Bestätigung innerhalb v. 3 Tagen → aber wenn (-) gilt BVV nicht für die Briefe die in diesen 3 Tagen schon gesammelt wurde
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Art. 10
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