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Karteikarten - StPO

Themengebiet: Der Beschuldigte

Frage 19 von 25

Was besagt der zweigliedrige Beschuldigtenbegriff und was ist die Gegenmeinung?

  1. h.M.: zweigliedriger Beschuldigtenbegriff
    1. Anfangsverdacht (objektiv)

    2. Willensakt (Inkulpationsakt) der StA (subjektiv)

      • nach außen erkennbar

        • Definition
          "Auftreten in amtlicher Eigenschaft"
      • StA kann auf keinen Fall als Beschuldigten und Zeugen belehren
  2. a.A.: objektiver Beschuldigtenbegriff
    • Beschuldigter (+), wenn die Person für einen objektiven Betrachter als Beschuldigter in Betracht kommt (objektiver Tatverdacht)

    • con.: es gibt auch tatverdächtige Zeugen (§§ 55 I StPO , 60 Nr. 2)
    • con.: Verwischung der Grenze zwischen Beschuldigten und Zeugen
  3. a.A.: formeller Beschuldigtenbegriff

    • erforderlich ist ein Inkulpationsakt der StA: wenn die StA den Tatverdächtigen als Beschuldigten behandelt, z.B. wenn sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder ihn als Beschuldigten vernimmt

    • con.: StA könnte den Verdächtigen willkürlich in die Rolle eines Zeugen drängen und ihm die Beschuldigtenrechte verwehren (z.B. AussageverweigerungsR)
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