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Karteikarten - StPO

Themengebiet: Verdeckte Ermittler V-Männer

Frage 25 von 25

Wann ist für den Einsatz von Verdeckten Ermittlern ein Richtervorbehalt zu beachten?

  • formell § 110b StPO

    1. Zustimmung der StA (Abs.1)

      1. schriftlich

      2. befristet

      3. vor der Maßnahme

        • oder nachtr. bei Gefahr in Verzug

    2. oder ggf. Richtervorbehalt (Abs.2)

      • gegen bestimmten Beschuldigten

      • wenn Wohnungen betreten werden sollen

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