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Karteikarten - StPO

Themengebiet: StPO

Frage 6 von 25

Wie heißt der Gegenbegriff zum Beibringungsgrundsatz (ZPO), der in der StPO gilt?

  • Instruktionsprinzip §§ 244 II BGB , 261, 155 II, § 238 I BGB
    • Wahrheitserforschung obliegt dem Gericht
    • = Aufklärungsgrundsatz
    • auch Geständnisse des Angeklagten müssen stets auf Glaubhaftigkeit überprüft werden
      • vgl. § 257c BGB
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