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Karteikarten - StPO

Themengebiet: Vernehmung des Beschuldigten

Frage 9 von 25

Was muss bei einer erneuten Vernehmung (nach einer ersten, die unzulässig war) passieren, um eine Fortwirkung des BVV zu vermeiden? Was gilt wenn das nicht passiert?

  • Fortwirkung
    • erneute (ordnungsgem.) Vernehmung wird durch fehlerhafte erste Vernehmung nicht vereitelt
    • aber: Pflicht zur qualifizierten Belehrung: 'Ihre Aussagen von vorher sind nicht verwertbar'
      • Arg.: sonst psych. Druck
    • Weglassen der Qualifizierung hat aber nicht das selbe Gewicht wie Belehrung an sich
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