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Karteikarten - StPO
Frage 9 von 25
Was muss bei einer erneuten Vernehmung (nach einer ersten, die unzulässig war) passieren, um eine Fortwirkung des BVV zu vermeiden? Was gilt wenn das nicht passiert?
- Fortwirkung
- erneute (ordnungsgem.) Vernehmung wird durch fehlerhafte erste Vernehmung nicht vereitelt
- aber: Pflicht zur qualifizierten Belehrung: 'Ihre Aussagen von vorher sind nicht verwertbar'
- Arg.: sonst psych. Druck
- Weglassen der Qualifizierung hat aber nicht das selbe Gewicht wie Belehrung an sich


