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Karteikarten - StPO
Frage 13 von 25
Wann ist eine Beschlagnahme gewöhnlicher Gegenstände nach der StPO möglich?
- Schema: Prüfung der Zulässigkeit
Gegenstand
potentielle Beweisbedeutung
Anfangsverdacht genügt
Verhältnismäßigkeit
- Definitionangemessenes Verhältnis zu
- DefinitionSchwere der Tat
- DefinitionStärke des Tatverdachts
Anordnung
auch durch Polizei / StA
- Definitionbei Gefahr im Verzug
kein BVV
kann auch nachgeholt werden
ggf. Antrag § 98 II StPO - auf richterliche nachträgliche Genehmigung der Beschlagnahme
- kein Verbot, § 97 StPO
- (P) teleologische Reduktion des § 97 II StPO dahingehend, dass auch Gegenstände, die nicht beim Zeugnisverweigerungsberechtigen liegen (i.e. dessen Anwalt), erfasst sind
- Arg.: Zufälligkeit vermeiden, Privilegierung der Verteidigung gem. § 148 StPO
- BeispielAnwaltskorrespondenz im Büro des Angeschuldigten
- Arg.: so soll Umgehung von § 52 StPO verhindert werden
- Beschlagnahmefreie Gegenstände
Personen
- § 52 StPO - Angehörige
- § 53 StPO - bes. Berufe
- § 53a StPO
(-) wenn Person selbst Gegenst. des Verfahrens ist
(-) bei freiwilliger Herausgabe


