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Karteikarten - StPO
Frage 15 von 25
Wann liegt eine unzulässige Tatprovokation vor? Gegen welche Vorschrift liegt in em Fall ein Verstoß vor?
Schema: Vorliegen eines unfairen Verfahrens Art. 6 I S.1 EMRK
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Handeln = Tatprovokation
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(-) wenn schon erhebliche offen erkennbare Tatbereitschaft
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- staatliche Veranlassung
- Erheblichkeit
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rechtsstaatliche Grenzen überschritten
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Anfangsverdacht erreicht?
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kein Quantensprung Begrenzung des Unrechtsgehalts der provoz. Tat durch durch Qualität des Verdachts
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z.B. Anstiftung zum Mord um Wettbetrug aufzuklären
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