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Karteikarten - StPO
Frage 23 von 25
Wann liegt eine prozessuale Tat iSd §§ 155, 264 StPO vor?
geschichtlicher Vorgang, der nach Lebensauffassung eine Einheit bildet
-
zeitliche Verknüpfung
-
innerer Beziehungs- und Bedingungszusammenhang
grundsätzlich gilt: bei § 52 StGB: selbe PT (+), bei § 53 StGB: selbe PT (-)
- außer unnatürliche Aufspaltung einheitlichen Vorgangs, z.B. Unfallflucht nach Unfall
- außer Billigkeitserwägungen
z.B.: Täter hat über längere Zeit Drogen bei sich. Währenddessen begeht er einen Raub, bei dem er auch die Drogen dabei hatte. Strafbefehl ergeht wg. BTMG, auch für Zeitraum des Raubes. Strafklageverbrauch (-)
- kein Beziehungszusammenhang!


