10559
- bauordnungsrechtliche Maßnahmen (NBauO)
- Maßnahmen
- Anpassungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung für Gebäude vor 2012, § 85 NBauO
- Verhältnismäßigkeit streng zu prüfen, da Durchbrechung des Vertrauensschutzes
- Generalklausel
- Gefahr
- Störer
- Bauherr: Handlungsstörer, § 52 NBauO
- solange Anlage noch formell rechtmäßig (= Genehmigung besteht), entfällt die Störereigenschaft
- Legalisierungswirkung der Baugenehmigung
- Ermessen
- Prüfung
- Schema: Rechtmäßigkeit der Bauornungsmaßnahme
- RGL
- siehe rechts
- Zuständigkeit
- sachlich
- §§ 57, 58 NBauO
- Beispiel
- örtlich
- Behörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, § 3 VwVfG
- (P) Zuständigkeit (-) wg. Vorrang d. ZivilR.
- wg. Gewaltenteilung (Art. 20 II 2) darf Verwaltung nicht Aufgaben d. Gerichte übernehmen
- bei Antrag auf Einschreiten d. Behörde gilt Amtserm.gunds., § 24 VwVfG
- Beispielim ZivilR muss Kl. z.B. Gutachten usw. vorfinanzieren, hier nicht
- Abwägung
- stehen eher Belästigungen oder
- echte Gefahren im Raum
- mat. RMK
- Kosten
- NBauKO
- (P) Miteigentum Ditter
- (P) Nichtigkeit des VA ?
- Rechtswidrigkeit des VA
- Duldungesetzliche SchuldverhältnisseA gegen Miteigentümer
- RGL ist § 79 NBauO , erst recht Schluss
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