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Karteikarten - BGB AT
Frage 22 von 47
16 Jähriger M soll mit 5 EUR Wurst kaufen, kauft sich aber Kuchen bei V. Der legt des Geld in seine Kasse. Wie ist die Rechtslage?
(1) Anspruch auf Herausgabe des Geldes, § 985
Anspruch scheidet schon deshalb aus, weil 5 EUR nicht mehr identifizierbar in der Kasse des V sind.
(2) Anspruch auf Wertersatz, § 951 I 1, § 812 I S.1 2. Alt
M müsste Rechtsverlust nach § 946 ff. erlitten haben. In Betracht kommt Vermengung, §§ 948 I, 947 II. Dieser scheidet aber aus, wenn V zuvor schon rechtsgeschäftl. Eigentum erworben hätte.
a) dingl. Einigung war (+), weil für M neutral (§ 165 analog, a.A.: Medicus)
b) V war auch gutgl. § 932. Geld war zwar abhandengekommen, § 935, aber bei wg. § 935 II bei Geld irrelevant -> daher kein Anspruch aus §§ 951, 812
(3) Anspruch aus § 816 I S.2 analog
abzulehnen nach h.M.


