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Karteikarten - BGB AT
Frage 9 von 47
Was tritt für eine Rechtsfolge ein, wenn jemand sich nicht über den Erklärungsgehalt seiner Aussage bewussst war (z.B.: dass das Einstellen des Angebots bei Ebay schon ein Angebot zum KV-Abschluss darstellt?)
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Meinungsstreit bei Fehlen
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e.A.: Willenstheorie
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→ sofort unwirksam, WE (-)
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§ 118 BGB analog, erst-recht-Schluss
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- Ersatz des Vertrauensschadens § 122 BGB analog
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h.M.: Erklärungstheorie
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Schema: #
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Erklärungsfahrlässigkeit
- Erklärender konnte erkennen, dass Verhalten als WE zu deuten ist
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Empfänger schutzwürdig
- (-) wenn der erkennt, dass kein Erklärungswille
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→ dann WE (+) zu Lasten des Erklärenden
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Arg.: § 116 S.2 BGB , es kommt auf Schutzwürdigkeit an
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