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Karteikarten - BGB AT
Frage 11 von 47
Wie kommt beim sog. Shill Bidding bei Ebay ein Vertrag zustande?
- Shill Bidding
- = Ausreizen des vom tats. Höchstbietenden angegebenen Maximalbetrags durch eigene oder durch Komplizen (Shill) abgegebene Scheingebote
- Haftung des V aus CIC auf Erfüllungsinteresse des K (Deckungsgeschäft)
- (str) lässt der unwirksame Vertrag des V mit sich selbst bzw. mit dem Shill (§ 117 BGB !) zweithöchstes Gebot untergehen?
- h.M.: ja
- Arg.: § 156 S.2 BGB Var.1 analog
- a.A.: nein
- Arg.: weder im Gesetz noch in eBay AGB vorgesehen


