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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: eBay-Verträge

Frage 11 von 47

Wie kommt beim sog. Shill Bidding bei Ebay ein Vertrag zustande?

  • Shill Bidding
    • = Ausreizen des vom tats. Höchstbietenden angegebenen Maximalbetrags durch eigene oder durch Komplizen (Shill) abgegebene Scheingebote
    • Haftung des V aus CIC auf Erfüllungsinteresse des K (Deckungsgeschäft)
    • (str) lässt der unwirksame Vertrag des V mit sich selbst bzw. mit dem Shill (§ 117 BGB !) zweithöchstes Gebot untergehen?
      • h.M.: ja
        • Arg.: § 156 S.2 BGB Var.1 analog
      • a.A.: nein
        • Arg.: weder im Gesetz noch in eBay AGB vorgesehen
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