Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - BGB AT
Frage 35 von 47
Definition Ausbeutung?
- Ausbeutung heißt, sich in Kenntnis des auffälligen Missverhältnisses die Zwangslage bewusst und in verwerflicher Weise zunutze machen


