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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Wissenszurechnung, § 166

Frage 32 von 47

Warum ist § 166 auf die Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb § 990 nur analog anwendbar?

  • des Besitzdieners
    • e.A.: 166 analog
      • Arg.: Besitzbegründung ist keine WE, aber vergleichbare Lage
      • Arg: sonst zu einfache Exkulpationsmöglichkeit
    • § 166 I BGB analog ist (-)
      • Ausnahme: 'Wissensvertreter'
      • Streit kann dahinstehehen, wenn Exkulpation eh scheitert
      • Arg: dem Besitzer bei bloßem § 990 BGB würde so härter zugerechnet (§ 166 BGB ) als Besitzer im schlimmeren § 992 BGB (§ 831 BGB )
      • Arg.: deliktsähnlicher Charakter bei § 989 BGB
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