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Karteikarten - BGB AT
Frage 32 von 47
Warum ist § 166 auf die Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb § 990 nur analog anwendbar?
- des Besitzdieners
- e.A.: 166 analog
- Arg.: Besitzbegründung ist keine WE, aber vergleichbare Lage
- Arg: sonst zu einfache Exkulpationsmöglichkeit
- § 166 I BGB analog ist (-)
- Ausnahme: 'Wissensvertreter'
- Streit kann dahinstehehen, wenn Exkulpation eh scheitert
- Arg: dem Besitzer bei bloßem § 990 BGB würde so härter zugerechnet (§ 166 BGB ) als Besitzer im schlimmeren § 992 BGB (§ 831 BGB )
- Arg.: deliktsähnlicher Charakter bei § 989 BGB


