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Karteikarten - BGB AT
Frage 43 von 47
Was untescheidet Handeln in fremden Namen vom Handeln unter fremden Namen? Was ist jeweils die Rechtsfolge?
- Offentkundigkeit bedeutet Handeln im fremden Namen
- Handeln unter fremden Namen
Namenstäuschung -> § 164 BGB analog
Identitätstäuschung -> § 177 BGB analog


