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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Stellvertretung, §§ 164 ff.

Frage 8 von 47

Was ist der Unteschied (in der Rechtsfolge) zwischen Namens- und Identitätstäuschung?

  • Offentkundigkeit bedeutet Handeln im fremden Namen
    • Handeln unter fremden Namen
      • Namenstäuschung → § 164 II BGB
        • idR beim Autokauf, selbst wenn Name dem im Brief entspricht
      • Identitätstäuschung → § 177 BGB analog
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