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Karteikarten - BGB AT
Frage 24 von 52
§ 151 BGB
- Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
Hier ist ausnahmsweise das Erklärungsbewusstsein notwendig. (Handlungswille alleine reicht nicht aus)
- Arg.: Erklärungsempfänger erwartet nicht, dass ihm gegenüber etwas erklärt wird. Er ist nicht schutzbedürftig.


