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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 46 von 52

Begriff der AGB

AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss des Vertrags stellt (§305 I 1 BGB).

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