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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 22 von 52

Unklarheitenregel AGB

  • kein eindeutiges Ergebnis bei der Auslegung

Der Kunde hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der AGB. Es gilt deshalb das Auslegungsergebnis, das für den Verwender ungünstiger und für den Kunden günstiger ist.

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