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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 16 von 52

§110 Taschengeldklausel
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Fraglich ist, ob die Mittel des Taschengeldes gewissen Grenzen unterliegen?

  • e.A: der beschränkt Geschäftsfähige kann die ihm als Taschengeld verfügbaren Mittel frei verwenden. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Voraussetzung des §110 BGB, der keine weiteren Einschränken als die gesetzlich genannten erhält. -> Vertrag wirksam
  • a.A: Diese Ansicht lehnt die freie Verfügung des Taschengeldes für den beschränkt Geschäftsfähigen ab.
    Arg.: Nur Geschäfte, die mit der konkreten Zustimmung der Eltern gedeckt sind, sollen mit dem Taschengeld vorgenommen werden.§110 BGB ist nur eine Auslegungsregel.
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