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Karteikarten - BGB AT
Frage 30 von 52
Kausalgeschäft
Kausalgeschäfte sind Rechtsgeschäfte, aus denen sich der Rechtsgrund unmittelbar entnehmen lässt.
- es liegt kein gültiges Kausalgeschäft vor, wenn die Parteien sich nicht über den Rechtsgrund einig sind. (die meisten Verpflichtungsgeschäfte)


