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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 31 von 52

Offener/ Versteckter Dissens

Offener Dissens:

Die Parteien wissen, dass sie sich nicht geeinigt haben. §154 BGB

 

Versteckter Dissens:

Die Parteien meinen, sich geeignigt zu haben, während in Wirklichkeit ein Dissens vorliegt. §155 BGB

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