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Karteikarten - BGB AT
Frage 31 von 52
Offener/ Versteckter Dissens
Offener Dissens:
Die Parteien wissen, dass sie sich nicht geeinigt haben. §154 BGB
Versteckter Dissens:
Die Parteien meinen, sich geeignigt zu haben, während in Wirklichkeit ein Dissens vorliegt. §155 BGB


