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Karteikarten - BGB AT
Frage 26 von 52
Inhaltsirrtum/ Falschbezeichnung (bei Vertragsgegenständen)
falsa demonstratia non nocet
- Die Parteien wollen subjektiv das Gleiche erklären, aber erklären objektiv nach außen etwas inhaltlich falsches (Beispiel: Walfischfleisch/ Haifischfleisch).
Wenn falsa demonstratia non nocet nur die Parteien betrifft -> Vertrag kommt zu Stande
Wenn es neben den Parteien einen Dritten betrifft (z.B einen Notar) -> Parteiwille geht nicht vor, Schutz des Rechtsverkehrs


