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Karteikarten - BGB AT
Frage 44 von 52
Abhandengekommene Willenserklärung
Meinungsstreit
- eine Ansicht: bei Fahrlässigkeit ist auch die abhandengekommene WE abgegeben
- Parallele zum Fehlen des Erklärungsbewusstseins
- Schutz des Rechtsverkehrs - andere Ansicht (Meinung Prof): Der Wille fehlt die Erklärung aus dem Machtbereich zu geben
- Fehlen des Handlungswillens zur Abgabe -> keine WE, aber trotzdem fahrlässiges Mitverschulden


