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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 31 von 51
§ 893 2. Fall BGB Anwendbarkeit analog, § 892 BGB analog
planwidrige Regelungsluecke trotz gleicher Interessenlage
I. § 892 BGB erfasst Rechte, Vormerkung ist nur Sicherungsmittel
2. Gesetzgeber hat Bedeutung und Haeufigkeit der Vormerkung nicht vorhersehen koennen
3.Bewilligen hat verfuegungsaehnlichen Charakter weil der Vorgemerkte sich gegen Zwischenerwerber durchsetzt (Bestandskraft)


