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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 37 von 51

Abtretung einer Grundschuld ohne die Forderung

I. Aus Sicherungsrede folgt Verbot der isolierten Abtretung ? §§ 133, 157 BGB
+ Sicherungsabrede liegt Interesse zugrunde vor doppelter Inanspruchnahme zu schuetzen

nach §§ 413, 399 BGB moeglich
- wirkt nur schuldrechtlich nicht dinglich ausser Eintragung in Grundbuch §877 BGB

§ 1153 II als Ausdruck d A. nicht ueber § 1192 anwendbar

II. Einrede aus Sicherungsabrede

1. Grundschuld war als Sicherungsgrundschuld vereinbart
Verweigerung nach § 1192 Ia BGB?
+ telos: doppelte Inanspruchnahme soll verhindert werden- keine vollstaendige Verhinderung der Inanspruchnahmen

III. Einrede aus Sicherungsvertrag

+ Stundung des Anspruchs kann auch Zweiterwerber entgegengehalten koennen § 1157 BGBG
- gutglaeubig in Hinsicht auf Einrede
+ Einrede kann nicht gutglaeubig hinwegerworben werden

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