Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Abtretung einer Grundschuld ohne die Forderung
I. Aus Sicherungsrede folgt Verbot der isolierten Abtretung ? §§ 133, 157 BGB
+ Sicherungsabrede liegt Interesse zugrunde vor doppelter Inanspruchnahme zu schuetzen
nach §§ 413, 399 BGB moeglich
- wirkt nur schuldrechtlich nicht dinglich ausser Eintragung in Grundbuch §877 BGB
§ 1153 II als Ausdruck d A. nicht ueber § 1192 anwendbar
II. Einrede aus Sicherungsabrede
1. Grundschuld war als Sicherungsgrundschuld vereinbart
Verweigerung nach § 1192 Ia BGB?
+ telos: doppelte Inanspruchnahme soll verhindert werden- keine vollstaendige Verhinderung der Inanspruchnahmen
III. Einrede aus Sicherungsvertrag
+ Stundung des Anspruchs kann auch Zweiterwerber entgegengehalten koennen § 1157 BGBG
- gutglaeubig in Hinsicht auf Einrede
+ Einrede kann nicht gutglaeubig hinwegerworben werden


