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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 3 von 51
Was besagt das Publizitätsprinzip ?
Dass das Bestehen dinglicher (absoluter!) Rechte erkennbar sein muss.
Die Bestellung und Übertragung dinglicher Rechte soll nach Außen publik werden. Publizitätsmittel bei Grundstücksrechten ist die Eintragung ins Grundbuch.


