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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 14 von 51
(P) Gutglaeubigkeit bei einredefreiem, gutglaeubigem Erwerb
§§ 1191, 1192 I, 1157 2 BGB
e.A. Sicherungscharakter d Grundschuld
+Naheliegender Rueckschluss
+Eigentuemerschutz,
da SGS generell faellig & valutiert sein muss & einredebehaftet
h.M. Einrede begruendenden Tatsache
+ Sicherungsvertrag ist nicht eintragungsfaehig sondern nur eine konkrete EInrede -> denn keine akzessorietaet
+Verkehrsfaehigkeit der Sicherungsschulg
+Angemessener Ausgleich § 1157 2
+Keine schlechterstellung geg. Verkehrhypothek


