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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 2 von 51

Gibt es einen gutgläubigen Erwerb von Grundstücksrechten?

Ja, nach § 891 BGB wird vermutet, dass der Inhalt des Grunbuchs richtig ist.

Im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs schadet nur die positive Kenntnis von der Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 892 I 1 BGB).

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