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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 2 von 51
Gibt es einen gutgläubigen Erwerb von Grundstücksrechten?
Ja, nach § 891 BGB wird vermutet, dass der Inhalt des Grunbuchs richtig ist.
Im Rahmen des gutgläubigen Erwerbs schadet nur die positive Kenntnis von der Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 892 I 1 BGB).


