Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Immobiliarsachenrecht

Themengebiet: Übertragung von Eigentum, §§ 873 I Fall 1, 925

Frage 49 von 51

Was ist ein Verkehrsgeschäft iSd § 892 BGB?

  • Definition
    Verkehrsgeschäft heißt: auf Erwerberseite muss mind. eine Person beteiligt sein, die nicht auf Veräußererseite tätig ist

    • ungeschriebenes TBM aufgr. des Normzwecks → Arg.: Recht als 'Schmiermittel' der Wirtschaft

Reihenfolge speichern