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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 49 von 51
Was ist ein Verkehrsgeschäft iSd § 892 BGB?
- DefinitionVerkehrsgeschäft heißt: auf Erwerberseite muss mind. eine Person beteiligt sein, die nicht auf Veräußererseite tätig ist
- ungeschriebenes TBM aufgr. des Normzwecks → Arg.: Recht als 'Schmiermittel' der Wirtschaft


