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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 45 von 51
Der Nichteigentümer X vereinbart mit K, dass das Eigentum nur im Fall der Genehmigung durch den berechtigten E(igentümer) übergehen soll. Wo liegt hinsichtlich einer wirksamen Auflassung § 925 das Problem und wie ist es zu lösen?
- Bedingungsfeindlichkeit, § 925 II BGB
- ok sind wiederum 'Rechtsbedingungen' die schon gesetzl. vorliegen müssen
- Eigentumsvorbehalt: unmöglich
- aber Praxis: 'Vorlagesperre' = Vereinbarung, dass Notar die Umschreibung erst nach Zahlungseingang veranlasst


