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Karteikarten - Immobiliarsachenrecht
Frage 4 von 51
Was unterliegt der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen nach §§ 864 ff. ZPO und dem ZVG?
1.) Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte (§ 864 I ZPO, z.B. Abbaurecht, Wohnungseigentum)
2.) Bruchteile hieran (§ 864 II ZPO)
3.) alles, was zum Haftungsverband einer Hypothek i.S.d. § 1120 gehört (§865 I ZPO)


