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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 28 von 59
Anwendbarkeit § 985 BGB
Lehre vom Vorrang der Vertragsverhaeltnisse:
§985 BGB ist nicht anwendbar, wenn vertragliche Rueckgabeanspruche in Frage kommen.
Agrument: freiwilliges Aus-der-Hand-geben->Verzicht auf Ansprueche aus Eigentum
h.M. Dingliche Herausgabeansprueche bestehen ungeachtet der vertraglichen oder gesetzlichen Herausgabeansprueche
Argument: Sonst wuerde der Geltungsbereich des § 985 BGB auf den Fall des unfreiwilligen Besitzverlusts reduziert, Dafuer gilt § 1007 II BGB unabhaengig vom Eigentum


