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Karteikarten - Sachenrecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 13 von 59

Boesglaeubigkeit iSd § 990 I 1 BGB

=Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht/ fahrlaessige Unkenntnis

-> Zurechnung von Boesglaeubigkeit der Hilfspersonen im Rahmen §§ 989, 990

M1 § 831 BGB analog Exculpationsmoeglichkeit

+ §§ 989, 990 enthalten Sonderregeln zum Deliktsrecht  ->Rueckgriff liegt nahe

+ Vermeiden von Ungleichbehandlung besitzender & nicht besitzender Geschaeftsherren

M2: § 166 I BGBG

+§831 Anspruchsgrundlage keine Zurechnungsnorm , Verhalten der Gehilfen nicht subj Merkmale

+ Verwendungsansprueche kein Bezug zu Deliktsrecht unterschiedliche Zurechnung inkonsequent

+ § 932 auch Wissenszurechnung nach § 166

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