Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.
Karteikarten - Sachenrecht
Frage 3 von 59
gutglaeubiger Erwerb §§ 929 1 , 932 I BGB
I. Einigung (zwei korrespondierende Willenserklaerungen die auf die Ubergabe bezogen sind)
II. Uebergabe (voelliger Besitzverlust des Veraeusserers/ auf Veranlassung des Verausserers/ besitzerwerb des Erwerbers)
III. Verkehrsgeschaeft (kein insich geschaeft § 181 BGB/ auf erwerberseite muss mindestens eine Partei sein, die nicht auch auf Veraeussererseite steht)
IV. Rechtschein des Besitzes § 1006 BGB
V. Gutglaeubigkeit
VI. kein Abhandenkommen = unfreiwilliger Verlust des unmittelbaren Besitzes § 935 BGB
die Verfügung aus § 929 BGB wird als Prüfungspunkt nicht benötigt, da §923 nicht den Guten Glauben an die Verfügungsbefugnis deckt (vgl. § 366 HGB), sondern das Vertrauen auf das Eigentum


