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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 31 von 59
Was ist der praktische Sinn der § 899 BGB?
- Grundlagen
Hilfsanspruch zur Vormerkung
Sinn: solange der Dritte im GB eingetragen ist, können weder K noch V Umschreibung veranlassen, § 19, 39 GBO
Anspruch auf Bewilligung des Eingetragenen (§ 19 GBO)


