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Karteikarten - Sachenrecht

Themengebiet: § 816 I S.1 Verfügung eines Nichtberechtigten

Frage 34 von 59

Definition Verfügung?

  • Definition
    Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, das die Rechtslage unmittelbar ändert indem es ein bestehendes Recht überträgt, aufhebt, inhaltlich ändert oder belastet

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