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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 52 von 59
Welche 3 Konstruktionen sind bei vorübergehenden Zwischenverfügungen beim zunächst erfolglosen Gutglaubenserwerb zu diskutieren?
- (P) Rückerwerb des Nichtberechtigten
Weiterveräußerung des gutl. Erwerbers an Dritte geht immer
Wertungsprobleme entstehen nur beim Rückerwerb (selbes RechtsVH)
3 Fallgruppen
- Hin- und Herübereignung
- § 323 BGB oder §§ 119, 142 BGB
- Arg.: ist nur vorläufiger Natur
- e.A.: Rückfall an urspr. Eigenümer
- Arg.: Wertungsaspekte
1) Knüpfung des Eigentumserwerbs an schuldR Wirksamkeit (§ 139 BGB )
Unwirksamkeit führt aber nicht zu Rückfall an urspr. E!
2) Geschäft für den, den es angeht
entgegenstehender Wille wird fingiert (§ 242 BGB )
3) analoge Anwendung des § 158 II BGB 2.Hs
Zwischenübereignung ist zwar keine Bedingung
- aber Arg.: bringt Gedanken zum Ausdr., dass Ausgangszust. eintritt, wenn vorüberg. Zust. aufgeh.
- a.A.: Rückerwerb komplett wirksam
- Arg.: Rechtserwerb des gutgl. Erwerbers ist vollständig
- Arg.: dogmatisch ist Rückfall nicht konstruierbar
- Arg.: der urspr. E hat ausreichenden schuldR Anspruch aus SA


