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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 15 von 59
Einrede Zurueckbehaltungsrecht § 1000 BGB Zug um Zug
1. Verwendungsersatzanspruch §§ 994 ff.
a) Vindikationslage
b) im Zeitpunkt der Verwendung
c) Ersatzfaehigkeit der Verwendungen
2. Verwendungsersatzanspruch
§§ 994 ff analog
- -Regelungsluecke: nicht direkt anwendbar
-Planwidrigkeit- §§ 997 ff. setzen Vindikationslage im Zeitpunkt voraus + von Anfang an unrechtmaessiger Besitzer besser gestellt als bei Entfallen des Besitzrechts
- vergleichbare INteressenlage: Zeitpunkt der Aufwendung Zufall
a) Verwendungen=freiwillige Vermoegensopfer, die einer Sache zu gute kommen (ohne grundlegend zu aendern)
b) Verwender: auf eigene Rechnung veranlasst/beherrscht; entgeltbezogene Leistung; tatsaechlich ausfuehrender (Schutzbeduerftigkeit - Vertrauen auf Pfandrecht)
c) Ersatzfaehigkeit der Verwendungen
(1) § 994 I Notwendige Verwendungen erforderlich fuer Erhalt und Wiederherstellung
(2) § 996 Nuetzliche Verwendungen Wertsteigernd im Zeitpunkt der Wiedererlangung


