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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 50 von 59
Wieso muss § 935 auch für § 936 gelten?
kein Abhandenkommen § 935 BGB
- argumentum a fortiori: wenn der Erwerber schon kein Eigentümer werden kann, dann erst recht kein lastenfreier Eigentümer
- Achtung: ggf. bei Erwerb v. Nichtberechtigten 2x prüfen
Gerichtsvollzieher ist immer nur mittelb. Besitzer, daher verhindert bei Weggabe durch S (als unm. Besitzer) § 935 BGB dort nicht den PPR-freien Erwerb


