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Karteikarten - Baurecht
Frage 49 von 80
Der Bauherr wehrt sich gegen Abrissverfügung mit AOsofVz, die zufällig im Sinne des Nachbarn ist. Kann er den Antrag nach § 80a III VwGO beim Gericht stellen?
- Nein, der Antrag (beim Gericht) nach § 80a III ist dem Adressaten verwehrt, da dieser Fall in § 80a II nicht geregelt ist.
- nach h.M. kann auch der Adressat aber nach § 80 IV die Aussetzung der SofVz beantagen (bei der Baubehörde)
- obwohl dies in § 80a II nicht geregelt ist
- Arg.: 80a ist zwar lex specialis aber sperrt § 80 IV gerade nicht
- + danach (Ablehung nicht nötig) Antrag nach § 80 V stellen (beim Gericht)


