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Karteikarten - Baurecht
Frage 47 von 80
Wann sind Nebenanlagen, z.B. Terassen im Außenbereich zulässig?
- Nebenanlagen
- § 14 BauNVO gilt nicht, nur im Planbereich!
Rspr.: 'werden mitgezogen', soweit sie funktionsgerechter Nutzung dienen
- Garagen, Terrassen (+)
- Swimmingpools (-)
- Arg.: unüblich, aufgrund Distanz zum Gebäude nicht mit Terrassen vergleichbar


