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Karteikarten - Baurecht
Frage 41 von 80
Gibt es einen aktiven Bestandsschutz?
- (P) gibt es aktiven Bestandsschutz
- Rspr. früher: ja, aus Art. 14 GG
- con.: kein Raum für Richterrecht, Gewaltenteilung
- h.M.: nein, nur in gesetzl. geregelten Sonderfällen
- Sonderfälle: §§ 35 IV BauGB , 34 IIIa
- z.B.: Nutzungsänderung, weil erhaltenswerte Bausubsubstanz, § 35 IV BauGB Nr.1
- z.B.: Neuerrichtung des gleichen Hauses nach Naturschaden, § 35 IV BauGB Nr.3


