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Karteikarten - Baurecht

Themengebiet: Beiladung, § 65 VwGO

Frage 65 von 80

Welche 3 Voraussetzungen hat eine einfache Beiladung, § 65 I VwGO

  • Schema: Vrss
    1. Verfahren anhängig und noch nicht abgeschlossen

    2. Beiladungsfähigkeit = der Beizuladende ist nicht Hauptbeteiligter (Kl. / Bekl.)

      • (P) Beiladungsfähigkeit ausgeschlossen, wenn Dritter taugl. Kläger gewesen wäre
        • e.A.: ja
          • Arg.: sonst wird Fristversäumnis des Dritten durch seine Entscheidung den VA rechtkr. werden zu lassen unterlaufen
        • h.M.: nein
          • Arg.: Fristversäumnis nimmt nur Klagerecht, lässt aber Recht nicht untergehen
    3. Beteiligungsfähigkeit des Dritten

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