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Karteikarten - Baurecht
Frage 64 von 80
Wie ist die einfache Beiladung § 65 I VwGO definiert?
- DefinitionEinfache Beiladung setzt voraus, dass durch die Entscheidung rechtliche (nicht nur wirtschafliche / ideelle) Interessen des Dritten in Bezug auf den Kläger / den Beklagten berührt werden


